Safeguarding
Die Safeguarding-Aktivität eines Sportvereins umfasst Maßnahmen zum Schutz aller Mitglieder, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen, vor physischem, emotionalem oder sexuellem Missbrauch sowie vor Vernachlässigung oder Diskriminierung.
Kernpunkte dieser Aktivität sind:
Prävention:
- Klare Verhaltensrichtlinien und Kodizes für Trainer, Betreuer und Mitglieder.
- Sensibilisierung und Schulung des Vereinspersonals zu Themen wie Kinderschutz und angemessenes Verhalten.
Identifikation von Risiken:
- Regelmäßige Überprüfung von Sicherheitsstandards, z. B. in Trainingsstätten.
- Identifikation potenzieller Gefährdungen in Vereinsstrukturen oder Aktivitäten.
Handeln bei Vorfällen:
- Ein etabliertes Verfahren für den Umgang mit Verdachtsfällen, inklusive einer Ansprechperson (Safeguarding-Beauftragter).
- Zusammenarbeit mit Behörden und Fachstellen bei der Aufklärung von Vorfällen.
Kommunikation:
- Offene und transparente Kommunikation mit Mitgliedern, Eltern und Erziehungsberechtigten über Safeguarding-Maßnahmen.
- Förderung einer Kultur des Respekts und der Verantwortung im Vereinsumfeld.
Das Ziel der Safeguarding-Aktivitäten ist es, eine sichere und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der sich alle Mitglieder entfalten und am Sport teilnehmen können.
MOC - Organisations- und Kontrollmodell der Sportaktivität (zur Zeit nur in italienischer Sprache)
Verhaltenskodex zum Schutz und zur Sicherstellung von Safeguarding (zur Zeit nur in italienischer Sprache)
Ernennung des Safeguarding-Beauftragten